Mecky.IT
LeistungenLösungenKontakt

Rechtliche Angaben

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verträge mit Unternehmern. Stand 19. Oktober 2026 · Als PDF herunterladen

Mecky IT Dienstleistungen, Inhaber Wilhelm Mecky, Kurze Straße 2a, 51103 Köln. Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

PDF-Fassung (Stand 19. Oktober 2026)

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Mecky IT Dienstleistungen, Inhaber Wilhelm Mecky, Kurze Straße 2a, 51103 Köln (nachfolgend „mecky.it“) und ihren Kunden über Softwareentwicklung und -anpassung, Beratung, Einrichtung, Datenmigration, Hosting und Betrieb, Wartung und Support (nachfolgend „Leistungen“). Sie sind unter https://mecky.it/agb/ abrufbar.
  2. Sie gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“).
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn mecky.it ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen leistet.
  4. Diese AGB gelten in ihrer jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung auch für alle künftigen Verträge mit dem Kunden, ohne dass mecky.it erneut auf sie hinweisen muss.
  5. Individuelle Vereinbarungen, insbesondere im Angebot oder in der Auftragsbestätigung, gehen diesen AGB vor.

§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang

  1. Angebote von mecky.it sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung von mecky.it in Textform oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
  2. Inhalt und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung und einer etwaigen Leistungsbeschreibung. Angaben zu Leistungen sind Leistungsbeschreibungen, keine Garantien. Eine Beschaffenheitsgarantie übernimmt mecky.it nur, wenn sie ausdrücklich als solche in Textform bezeichnet ist.
  3. Aufwandsschätzungen sind unverbindlich, soweit nicht ein Festpreis vereinbart ist. Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden Leistungen nach Aufwand vergütet.
  4. Wünscht der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen des Leistungsumfangs, teilt er dies in Textform mit. mecky.it prüft das Verlangen und teilt mit, ob und zu welchen Auswirkungen auf Vergütung und Termine es umgesetzt werden kann. Bis zur Einigung bleibt der ursprüngliche Leistungsumfang maßgeblich; der Prüfaufwand wird nach Aufwand vergütet, wenn er mehr als zwei Stunden beträgt.
  5. mecky.it darf zur Leistungserbringung Subunternehmer einsetzen. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten die Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrags (§ 13 Abs. 4).
  6. Leistungen können Open-Source-Software (insbesondere Odoo Community Edition) und sonstige Software Dritter enthalten oder darauf aufsetzen. Für diese Komponenten gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen. mecky.it schuldet insoweit nur die vereinbarte Auswahl, Anpassung, Einbindung und Konfiguration, nicht eine über die Lizenzbedingungen hinausgehende Beschaffenheit, Pflege oder Weiterentwicklung der Drittsoftware.

§ 3 Mitwirkung des Kunden

  1. Der Kunde stellt alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten, Testdaten, Zugänge und Systeme rechtzeitig und unentgeltlich bereit und benennt einen Ansprechpartner, der die erforderlichen Entscheidungen treffen oder kurzfristig herbeiführen kann.
  2. Der Kunde prüft Zwischenergebnisse, Entwürfe und Testversionen zeitnah und teilt Abweichungen unverzüglich in Textform mit.
  3. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Daten und Inhalte verantwortlich, insbesondere nach Datenschutz-, Urheber- und Wettbewerbsrecht. Er stellt mecky.it von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer vom Kunden zu vertretenden Rechtsverletzung durch diese Daten, Inhalte oder Weisungen beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung; ein Verursachungs- oder Verschuldensanteil von mecky.it wird dabei angerechnet.
  4. Der Kunde sichert seine Daten regelmäßig und dem Risiko angemessen, soweit mecky.it die Datensicherung nicht ausdrücklich als Leistung übernommen hat (§ 8 Abs. 4). Vor Eingriffen in seine Systeme (insbesondere Updates, Migrationen, Datenimporte) stellt er eine aktuelle Sicherung sicher oder bestätigt mecky.it in Textform, dass eine solche vorliegt.
  5. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, verlängern sich betroffene Fristen angemessen; dadurch entstehender Mehraufwand wird nach Aufwand vergütet. Weitergehende gesetzliche Rechte von mecky.it, insbesondere aus Annahmeverzug, bleiben unberührt.
  6. Ergebnisse automatisierter Verarbeitung – insbesondere erkannte Belegdaten, Berechnungen und Auswertungen – sind Arbeitshilfen. Der Kunde prüft sie vor ihrer Verwendung auf Plausibilität, insbesondere bevor er Zahlungen, Buchungen oder andere Entscheidungen darauf stützt, und gleicht sie in angemessenen Abständen stichprobenartig mit seinen führenden Systemen ab. Erkannte Abweichungen meldet er mecky.it unverzüglich. Unterlässt der Kunde diese Prüfung, wird ihm das als Mitverschulden nach § 254 BGB angerechnet, soweit der Schaden dadurch vermieden oder verringert worden wäre; die Verursachungs- und Verschuldensanteile beider Seiten sind dabei abzuwägen.

§ 4 Termine und Fristen

  1. Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich in Textform vereinbart sind. Alle übrigen Terminangaben sind unverbindliche Planungsangaben.
  2. Termine und Fristen verlängern sich angemessen, wenn der Kunde Mitwirkungspflichten verletzt, Änderungen des Leistungsumfangs verlangt oder Umstände eintreten, die mecky.it nicht zu vertreten hat, einschließlich Verzögerungen bei Drittanbietern und höherer Gewalt (§ 12).
  3. In Verzug gerät mecky.it auch bei verbindlichen Terminen erst nach Mahnung des Kunden mit angemessener Nachfrist von mindestens zwei Wochen, soweit nicht ein Fixgeschäft vereinbart ist.
  4. mecky.it darf Teilleistungen erbringen und abrechnen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

§ 5 Vergütung und Zahlung

  1. Leistungen nach Aufwand werden zu den vereinbarten Stundensätzen, sonst zu den bei Vertragsschluss gültigen Stundensätzen von mecky.it abgerechnet; Abrechnungseinheit ist die angefangene Viertelstunde. Reisezeiten gelten als Arbeitszeit, Reisekosten werden gegen Nachweis erstattet, soweit vereinbart.
  2. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  3. Leistungen nach Aufwand werden monatlich abgerechnet, Festpreise nach den vereinbarten Meilensteinen, sonst zur Hälfte bei Auftragserteilung und zur Hälfte bei Abnahme. Wiederkehrende Entgelte für Hosting, Wartung und Support sind monatlich im Voraus fällig.
  4. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 Abs. 2 BGB) und die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB; die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
  5. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für Gegenansprüche des Kunden wegen Mängeln derselben Leistung, deren Vergütung verlangt wird.
  6. Bei Dauerleistungen (Hosting, Wartung, Support) darf mecky.it die Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten zum Beginn eines Kalendermonats anpassen, frühestens zwölf Monate nach Vertragsbeginn oder der letzten Anpassung, soweit sich ihre Kosten, insbesondere für Rechenzentrum, Lizenzen und Personal, verändert haben. Übersteigt die Erhöhung 5 % je Jahr, kann der Kunde den betroffenen Vertrag zum Wirksamwerden der Erhöhung kündigen; darauf weist mecky.it in der Ankündigung hin.
  7. Gerät der Kunde mit einem nicht unerheblichen Betrag länger als 30 Tage in Verzug, darf mecky.it nach Mahnung und Ankündigung mit einer Frist von weiteren 14 Tagen ihre Leistungen bis zum Ausgleich zurückhalten und den Zugang zu gehosteten Systemen sperren. Die Daten des Kunden bleiben während der Sperrung erhalten. Die Vergütungspflicht bleibt bestehen.

§ 6 Abnahme von Werkleistungen

  1. Werkleistungen, insbesondere Softwareentwicklung und -anpassung, bedürfen der Abnahme. mecky.it zeigt die Fertigstellung in Textform an und stellt die Leistung zur Prüfung bereit.
  2. Der Kunde prüft die Leistung innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung und erklärt die Abnahme in Textform oder teilt die festgestellten Mängel mit. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; sie werden im Rahmen der Mängelansprüche beseitigt.
  3. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde die Abnahme nicht innerhalb der Frist unter Angabe mindestens eines Mangels in Textform verweigert (§ 640 Abs. 2 BGB) oder die Leistung vorbehaltlos produktiv nutzt. mecky.it weist den Kunden mit der Fertigstellungsanzeige auf diese Folge hin.
  4. In sich abgeschlossene Teile der Leistung (insbesondere einzelne Pakete oder Module) werden gesondert abgenommen.

§ 7 Nutzungsrechte

  1. Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen (Software, Konfigurationen, Dokumentation) ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht, sie für eigene Geschäftszwecke zu nutzen, zu vervielfältigen und zu bearbeiten. Er erhält den Quellcode der für ihn erstellten Software. Bis zur vollständigen Zahlung ist die Nutzung nur vorläufig und widerruflich gestattet.
  2. Der Kunde darf die Arbeitsergebnisse an verbundene Unternehmen und an Dienstleister weitergeben, soweit dies für den eigenen Betrieb erforderlich ist (insbesondere Hosting und Wartung durch Dritte). Eine darüber hinausgehende Weitergabe, Vermietung oder öffentliche Zugänglichmachung bedarf der Zustimmung von mecky.it.
  3. mecky.it bleibt berechtigt, Kenntnisse, Erfahrungen, Methoden und allgemein verwendbare Komponenten, die bei der Leistung entstehen oder eingesetzt werden, für andere Kunden zu verwenden, soweit keine Geschäftsgeheimnisse des Kunden offenbart werden.
  4. Für Open-Source-Software und Software Dritter gelten ausschließlich deren Lizenzbedingungen; sie gehen diesem Paragrafen vor.
  5. Urheber- und Herkunftsvermerke dürfen nicht entfernt oder verändert werden.

§ 8 Hosting und Betrieb

  1. Beim Hosting stellt mecky.it die vereinbarte Anwendung auf Servern eines Rechenzentrumsanbieters innerhalb der Europäischen Union bereit. Übergabepunkt ist die Schnittstelle des Rechenzentrums zum öffentlichen Internet; für die Anbindung des Kunden an diesen Punkt ist mecky.it nicht verantwortlich.
  2. mecky.it schuldet am Übergabepunkt eine Verfügbarkeit von 98,5 % im Monatsmittel. Nicht als Ausfall gelten angekündigte Wartungsfenster (höchstens acht Stunden je Monat, möglichst außerhalb der üblichen Geschäftszeiten), Störungen außerhalb des Verantwortungsbereichs von mecky.it (insbesondere des Internets, des Rechenzentrumsanbieters trotz sorgfältiger Auswahl, Angriffe trotz angemessener Schutzmaßnahmen), höhere Gewalt sowie Ausfälle, die auf fehlender Mitwirkung oder auf Eingriffen des Kunden beruhen. Weitergehende Service-Level gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind.
  3. mecky.it darf Sicherheitsupdates und dringende Wartungsarbeiten ohne Vorankündigung durchführen, wenn dies zur Abwehr von Gefahren für Sicherheit oder Betrieb erforderlich ist.
  4. mecky.it sichert die gehosteten Daten täglich und bewahrt die Sicherungen 30 Tage auf. Die Wiederherstellung einer Sicherung auf Wunsch des Kunden wird nach Aufwand vergütet, soweit der Datenverlust nicht von mecky.it zu vertreten ist.
  5. Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, verpflichtet seine Nutzer entsprechend und nutzt die gehosteten Systeme nicht für rechtswidrige Inhalte oder Handlungen. mecky.it darf Zugänge sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für Missbrauch, Angriffe oder eine Gefährdung des Betriebs vorliegen; sie unterrichtet den Kunden unverzüglich.
  6. Nach Beendigung des Hostings stellt mecky.it dem Kunden auf Verlangen die Daten als Datenbankauszug samt Dateianhängen in einem gängigen Format bereit und löscht sie im Übrigen nach Ablauf von 30 Tagen, soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder der Auftragsverarbeitungsvertrag etwas anderes bestimmen.

§ 9 Wartung und Support

  1. Wartung und Support schuldet mecky.it nur aufgrund gesonderter Vereinbarung. Ohne eine solche Vereinbarung erbringt mecky.it Unterstützung nach Verfügbarkeit und nach Aufwand.
  2. Supportanfragen nimmt mecky.it per E-Mail an die vereinbarte Adresse entgegen; Servicezeiten sind Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage am Sitz von mecky.it. Reaktions- und Wiederherstellungszeiten gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind.
  3. Die Wartung umfasst das Einspielen von Sicherheits- und Fehlerbehebungsupdates für die vereinbarten Komponenten innerhalb der jeweils genutzten Hauptversion. Der Wechsel auf eine neue Hauptversion der Basissoftware (insbesondere ein Odoo-Versionswechsel) sowie die Anpassung der Leistungen an geänderte Anforderungen oder Rechtsvorschriften sind gesondert zu beauftragen.
  4. mecky.it ist nicht verpflichtet, Fehler in Open-Source-Software oder Software Dritter zu beheben; sie unterstützt den Kunden nach Aufwand bei Umgehungslösungen und bei der Meldung an den jeweiligen Hersteller oder die Entwicklergemeinschaft.

§ 10 Mängelansprüche

  1. Ein Mangel liegt vor, wenn die Leistung von der vereinbarten Beschaffenheit oder der Leistungsbeschreibung abweicht. Der Kunde beschreibt Mängel nachvollziehbar und unterstützt bei der Reproduktion, insbesondere durch Fehlerbeschreibungen, Protokolle und Zugang zum betroffenen System.
  2. Bei Werkleistungen leistet mecky.it Nacherfüllung nach ihrer Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Bei Software kann die Nacherfüllung auch durch eine Umgehungslösung erfolgen, wenn die vereinbarte Nutzung dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
  3. Schlägt die Nacherfüllung wegen desselben Mangels zweimal fehl, wird sie ernsthaft verweigert oder unzumutbar verzögert, kann der Kunde die Vergütung mindern oder, bei nicht unerheblichen Mängeln, vom betroffenen Vertrag zurücktreten. Schadens- und Aufwendungsersatz richtet sich ausschließlich nach § 11.
  4. Mängelansprüche bestehen nicht, soweit der Mangel beruht auf Änderungen oder Eingriffen des Kunden oder Dritter ohne Zustimmung von mecky.it, auf dem Einsatz in einer anderen als der vereinbarten System- oder Softwareumgebung, auf Bedienungsfehlern, auf Fehlern von Open-Source-Software oder Software Dritter, deren Anpassung mecky.it nicht schuldet, oder auf der Nichtbeachtung von Hinweisen von mecky.it.
  5. Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme, bei Lieferungen ab Übergabe. Dies gilt nicht in den Fällen des § 11 Abs. 1 und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
  6. Beim Hosting ist die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 BGB), ausgeschlossen.
  7. Beratung, Support, Schulung und sonstige Dienstleistungen erbringt mecky.it mit der Sorgfalt eines ordentlichen Fachunternehmens; ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet, und Mängelansprüche nach Werkvertragsrecht bestehen insoweit nicht.
  8. Ist der Kunde Kaufmann, gilt § 377 HGB. Offensichtliche Mängel sind in jedem Fall innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung in Textform zu rügen.

§ 11 Haftung

  1. mecky.it haftet unbeschränkt
    1. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    2. bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Inhabers, ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten,
    3. bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
    4. im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie,
    5. nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
  2. Bei grober Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen, also von Mitarbeitern ohne Leitungsfunktion und von Subunternehmern, ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet mecky.it nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  4. Der vertragstypische, vorhersehbare Schaden im Sinne der Absätze 2 und 3 ist je Schadensfall auf die für die betroffene Leistung vereinbarte Vergütung begrenzt, bei Dauerleistungen auf die für zwölf Monate vereinbarte Vergütung, in jedem Fall auf höchstens 100.000 EUR je Schadensfall und 200.000 EUR für alle Schadensfälle eines Vertragsjahres. Dies gilt nicht, soweit im Einzelfall bei Vertragsschluss ein höherer vertragstypischer Schaden vorhersehbar war.
  5. Für den Verlust oder die Beschädigung von Daten haftet mecky.it im Rahmen der Absätze 2 bis 4 nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Hat mecky.it die Datensicherung vertraglich übernommen (§ 8 Abs. 4 oder gesonderte Vereinbarung), gilt Satz 1 nicht, soweit der Datenverlust auf einer Verletzung dieser Sicherungspflicht beruht; es bleibt dann bei den Absätzen 2 bis 4.
  6. Soweit die Haftung nach den Absätzen 2 bis 5 beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensnachteile aus Ansprüchen Dritter, sowie für die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von mecky.it.
  7. mecky.it erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Buchführungsberatung. Ob Prozesse, Auswertungen und Datenbestände den steuer-, handels- und datenschutzrechtlichen Anforderungen des Kunden genügen, insbesondere den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und den Aufbewahrungspflichten, beurteilt der Kunde mit seinen Beratern. Hinweise von mecky.it dazu sind unverbindlich.
  8. Ein Mitverschulden des Kunden ist anzurechnen, insbesondere die unterlassene Prüfung nach § 3 Abs. 6, unterlassene Datensicherung, unterlassene oder verspätete Mängelrüge, Nichtbeachtung von Hinweisen und der Einsatz in einer nicht vereinbarten Umgebung.
  9. Ansprüche auf Schadens- und Aufwendungsersatz, die nach den Absätzen 2 bis 6 beschränkt sind, verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Absatz 1 bleibt unberührt.
  10. Die Freistellungspflicht des Kunden nach § 3 Abs. 3 bleibt unberührt.

§ 12 Höhere Gewalt

  1. Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der betroffenen Partei liegen und bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren – insbesondere Naturereignisse, Epidemien, Krieg, Unruhen, Streik und Aussperrung, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Energie- oder Telekommunikationsnetzen, Angriffe auf IT-Systeme trotz angemessener Schutzmaßnahmen sowie der von mecky.it nicht zu vertretende Ausfall von Rechenzentrums- und sonstigen Vorlieferanten – befreien die betroffene Partei für die Dauer der Störung und eine angemessene Anlaufzeit von ihren Leistungspflichten. Die Vergütung bereits erbrachter Leistungen bleibt geschuldet.
  2. Die betroffene Partei unterrichtet die andere unverzüglich. Dauert die Störung länger als drei Monate, kann jede Partei den betroffenen Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.

§ 13 Geheimhaltung, Datenschutz und Referenz

  1. Die Parteien behandeln alle Informationen der anderen Partei vertraulich, die als vertraulich bezeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Geschäftszahlen, Quellcode, Zugangsdaten und Kundendaten. Sie verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags und geben sie nur an Mitarbeiter und Subunternehmer weiter, die entsprechend verpflichtet sind.
  2. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Pflicht werden, die die empfangende Partei rechtmäßig von Dritten erhalten oder unabhängig entwickelt hat oder die aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen; in diesem Fall wird die andere Partei, soweit zulässig, vorab unterrichtet.
  3. Die Geheimhaltungspflicht gilt für drei Jahre nach Beendigung des jeweiligen Vertrags, für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes unbefristet.
  4. Soweit mecky.it personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. In datenschutzrechtlichen Fragen geht dieser den AGB vor. Haftung und Vergütung richten sich auch für die Auftragsverarbeitung nach diesen AGB und dem jeweiligen Vertrag; die Rechte betroffener Personen nach Art. 82 DSGVO bleiben unberührt.
  5. mecky.it darf den Kunden mit Name und Logo als Referenz nennen, insbesondere auf ihrer Website und in Angeboten; eine Beschreibung des Projekts nur in mit dem Kunden abgestimmter Form. Der Kunde kann der Nennung jederzeit in Textform widersprechen.

§ 14 Laufzeit und Kündigung

  1. Dauerleistungen (Hosting, Wartung, Support) haben die im Vertrag vereinbarte Laufzeit. Ist keine vereinbart, laufen sie unbefristet und können von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden, frühestens zum Ende einer vereinbarten Mindestlaufzeit.
  2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für mecky.it insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung von zwei Monatsentgelten in Verzug ist, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wird oder er trotz Abmahnung gegen § 8 Abs. 5 verstößt.
  3. Kündigungen bedürfen der Textform.
  4. Kündigt der Kunde einen Werkvertrag nach § 648 BGB, steht mecky.it die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu. Es wird vermutet, dass mecky.it 15 % der auf den noch nicht erbrachten Teil entfallenden Vergütung zustehen; der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Betrags bleibt beiden Parteien unbenommen.
  5. Nach Beendigung stellt mecky.it Daten nach § 8 Abs. 6 bereit und gibt vertrauliche Informationen des Kunden zurück oder löscht sie, soweit keine Aufbewahrungspflichten bestehen.

§ 15 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen eines Vertrags bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  3. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von mecky.it. mecky.it darf den Kunden auch an dessen Sitz verklagen.
  4. mecky.it darf diese AGB für Dauerleistungen ändern, wenn dies wegen geänderter Rechtslage oder Rechtsprechung, technischer Änderungen oder Änderungen bei Vorlieferanten erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen werden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit Hervorhebung angekündigt. Widerspricht der Kunde innerhalb von vier Wochen nach Zugang in Textform, gilt die bisherige Fassung fort; mecky.it kann den betroffenen Vertrag dann ordentlich kündigen. Hauptleistungspflichten und Vergütung können auf diesem Weg nicht geändert werden. Auf die Folgen des Schweigens weist mecky.it in der Ankündigung hin.
  5. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

© 2026 Mecky.IT · Wilhelm Mecky

ImpressumDatenschutzAGB
Zur Startseite ↑